3. ÖGK, BVAEB und SVS: was zahlt die Kasse?
Obwohl Patienten in Österreich die Implantatkosten fast vollständig selbst tragen, unterscheiden sich die drei großen Kassenträger deutlich. Die ÖGK, die BVAEB und die SVS handhaben Zahnimplantate jeweils anders. Wer seine Kasse kennt, kann besser planen.
ÖGK: Implantate als Privatleistung
Die Österreichische Gesundheitskasse stuft Zahnimplantate im Regelfall als Privatleistung ein. Der Zuschuss beträgt 0 Euro. Anders sieht es bei abnehmbarem Zahnersatz aus: Dort übernimmt die ÖGK 75 Prozent der tariflichen Kosten. Ausnahmen für Implantate gelten nur bei schwerwiegenden medizinischen Indikationen, etwa nach Tumoroperationen, bei angeborenen Spalten oder bei Zahnaplasie. Für die große Mehrheit der Patienten bleibt das Implantat eine reine Eigenleistung.
BVAEB: Zuschüsse für Beamte und Bahnbedienstete
Die BVAEB bietet im Vergleich zur ÖGK spürbare Zuschüsse. Im Standardfall erstattet sie 350 Euro für das Implantat und 200 Euro für die Krone. Bei einem medizinischen Sonderfall, etwa wenn keine Alternative zum Implantat besteht, steigen die Zuschüsse auf 700 Euro für das Implantat und 450 Euro für die Krone. Diese Beträge decken zwar nur einen Teil der Gesamtkosten, reduzieren den Eigenanteil aber messbar.
SVS: Zuschuss an Vorsorge geknüpft
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen gewährt einen Festzuschuss von 100 Euro für Festzahnersatz. Die Bedingung: Patienten müssen in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens drei Mundhygienesitzungen nachweisen. Ohne diesen Nachweis entfällt der Zuschuss vollständig.
Zwei Rechenbeispiele
Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich der Eigenanteil je nach Kasse ausfällt.
Der BVAEB-Versicherte zahlt trotz höherer Gesamtkosten einen anteilig geringeren Eigenanteil als der ÖGK-Versicherte. Der SVS-Zuschuss von 100 Euro fällt im Vergleich gering aus, sollte aber nicht verschenkt werden. Prüfen Sie vor der Behandlung, ob Ihre Kasse einen Antrag oder Kostenvoranschlag verlangt.
Quellen:
ÖGK
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BVAEB
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felixwick.at